Die Arbeitsgemeinschaft der Fachberater für Unternehmensnachfolge e.V. ist ein freiwilliger Zusamemnschluss von Steuerberatern, die sich in der Thematik „Unternehmensnachfolge“ besonders qualifiziert haben.
In der Regel haben diese Steuerberater im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme die Zusatzqualifikation „Fachberater für Unternehmensnachfolge DStV e.V. erworben und sind nach den Fachberaterrichtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes verpflichtet, jährlich Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen und nachzuweisen. Seit dem Jahre 2014 werden durch den DStV nur noch anerkannte Fortbildungsveranstaltungen als solche i.S.d. § 5 DStV-Fachberaterrichtlinien berücksichtigen.
Wir haben uns ebenfalls an den DStV e.V. gewendet und unsere Fortbildungsveranstaltungen akkreditieren lassen, so dass ein Besuch unserer angebotenen Fortbildungsseminare als Pflichtfortbildung anerkannt wird.