Die Arbeitsgemeinschaft der Fachberater für Unternehmensnachfolge e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Steuerberatern, die sich in der Thematik der Unternehmensnachfolge besonders qualifiziert haben.
Wir als Steuerberater wissen um die Verhältnisse unserer Mandanten, die jeweilige familiäre Situation. Wir kennen die jeweilige Vermögens- und familiären Verhältnisse sowie die steuerlichen Belastungen. Wir bieten dem Mandanten einen strukturierten Nacholgeprozess, professionelle Hilfe in der Krise, die Zuversicht, seinen Willen auch gegenüber Erben durchzsetzen, strategische betriebswirtschaftliche Beratung oder auch mediative Begleictung von Konflikten.
Als Fachberater für Unternehmensnachfolge DStV e.V. stehen wir als Experten unseren Berufskollegen gerne beratend zur Seite, Mandantenschutz ist selbstverständlich.
Will ein Einzelunternehmer seine unternehmerische Tätigkeit beenden, gilt es, einen passenden Nachfolger zu finden. Die Unternehmensübertragung ist immer ein komplexes und oftmals langandauerndes Unterfangen. Es gibt viele Gestaltungsspielräume, die genutzt werden wollen und sollten. Bereits im Stadium dern Planung der Unternehmensübertragung wird der spezialisierte Fachberater benötigt. So gilt es vorab, den Unternehmenswert zu ermitteln, um dem Übergeber eine realistische Kaufpreisvorstellung darzustellen.
Bei einem Familienunternehmen kommt oftmals die Übertragung des Betriebes an einen Familienangehörigen in Frage. Dabei sind zudem die Regelungen des Familien-, Erb- und Steuerrechts von erheblicher Bedeutung und zu beachten. Handelt es sich bei dem Familienunternehmen um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, kommt das Gesellschaftsrecht und hier insbesondere die Nachfolgeregelung in den Satzungen bzw. Gesellschaftsverträgen hinzu. Übrigens führt eine ungelöste Unternehmensnachfolge zu einer negativen Rating Basel II.
Fehlen geeignete Familienangehörige als Nachfolger, ist es auch möglich, das Unternehmen an fremde Dritte zu veräußern. Eine Alternative stellt der Verkauf an das eigene Management dar, das sogenannte Management-Buy-out oder auch den Verkauf an ein außenstehendes Management, das sog. Management-Buy-in.
Wie Sie sehen, gibt es die unterschiedlichsten Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen stets auch die steuerliche Seite betrachtet werden muss, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Wir Fachberater verfügen über vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen und über entsprechende Kooperationspartner, bestehend aus Rechtsanwälten und Notaren, und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.